Ablauf

In der Regel findet 1 x pro Woche eine Sitzung von 50 Minuten statt. Nach 5 sogenannten probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Genehmigung der Therapie bei der Krankenkasse gestellt. Kurzzeittherapien belaufen sich auf insgesamt 30 Sitzungen, Langzeittherapien auf 45 Sitzungen. In Absprache kann dies jedoch individuell variieren.

Leistungen

Indikationen und Schwerpunkte meiner Behandlung von Erwachsenen sind:

 

-Angststörungen

  • Panikstörungen
  • Generalisierte Angststörung (ständige, krankmachende Sorgen insbesondere über mögliche Erkrankungen oder ähnliches)
  • Soziale Phobie (Bsp. Angst davor in der Öffentlichkeit zu stehen)
  • Spezifische Phobien (Bsp. Flugangst, Tiere, Blut etc.)
  • Agoraphobie (Platzangst )

-Anpassungsstörungen aufgrund belastender Lebensereignisse

-Burn out /anhaltender Stress/ Mobbing

-Depressionen

-Lebenskrisen

-Psychosomatische Erkrankungen

 

Ausgeschlossen sind schwere psychotische Erkrankungen (z.Bsp. Schizophrenie), Borderline Erkrankung und Suchterkrankungen (Drogen, Alkohol, Spielsucht…)

 

Indikationen für pferdegestützte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche:

 

- Ängste (soziale Ängste, Schulangst, Trennungsängste)

- Anpassungsstörungen aufgrund belastender Lebensereignisse

-depressive Verstimmungen

- Traumata

 

Die Kosten für eine pferdegestützte Psychotherapie werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie belaufen sich auf 85,00 Euro pro Therapieeinheit. In Einzelfällen werden die Kosten vom Jugendamt oder dem  "Fond für sexuellen Missbrauch" übernommen. Vor Beginn und im Verlauf der Therapie finden Elterngespräche statt.

 

Kosten

werden abgerechnet bei :

 

-Privaten Krankenversicherungen

  • Abrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

-Gesetzlichen Krankenversicherungen

  • Kostenerstattung ist bei einigen Kassen möglich über den Nachweis von unzumutbar langen Wartezeiten bei kassenärztlich zugelassenen Therapeuten (Liste über KV Hessen) und auf individuelle Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.

 

-Selbstzahler

  •  Abrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
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© Alexandra Kaess